
Veränderungen im beruflichen oder privaten Umfeld und die Möglichkeit flexibel auf günstigere Angebote reagieren zu können. Das sind die beiden besten Argumente für Internet ohne Mindestvertragslaufzeit. Zwar gibt es in Deutschland eine Vielzahl mehr oder weniger günstiger Internetanbieter, die meisten Provider bestehen aber auf Verträge mit zweijähriger Bindung. Selbst Angebote mit 12 Monaten Vertragslaufzeit sind selten.
Monatlich kündbare Internetanschlüsse gibt es aktuell nur bei mobilen Datentarifen (UMTS, HSPA+, LTE) sowie bei der in Deutschland am häufigsten anzutreffenden Breitbandtechnik DSL. UMTS oder LTE Flatrates lassen sich gegenwärtig aber kaum als vollwertigen Ersatz für einen DSL Anschluss bezeichnen, da hier zum einen die beworbenen Datenübertragungsraten längst nicht flächendeckend zur Verfügung stehen und zum anderen die Flatrates bei Überschreitung eines bestimmten Datenlimits in ihrer Geschwindigkeit gedrosselt werden. Internetanschlüsse über das TV-Kabel, wie sie etwa von Kabel Deutschland oder Unitymedia vermarktet werden, bietet zwar im Vergleich deutlich mehr Geschwindigkeit und oft günstigere Preise, sind aber gleichzeitig an eine lange Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekoppelt.
1und1 DSL Anschlüsse ohne Mindestlaufzeit
Ein Anbieter bei dem es Internet ohne Mindestvertragslaufzeit noch gibt ist 1&1. Der westerwälder Provider gehört zu den größten deutschen Internetdienstleistern und verkauft DSL Zugänge mit Geschwindigkeiten von 6000, 16000 50000 KBit/s. Der Telefonanschluss ist bei allen Paketen bereits inklusive. In Puncto Festnetz-Flat besteht zumindest bei der 6 MBit/s Anschlussvariante die Wahl zwischen einem Angebot mit oder ohne pauschal abgerechneten Anrufen. Bei den Tarifen 1&1 Doppel-Flat 6000 oder 16000 sowie dem VDSL Anschluss 1&1 Doppel-Flat 50.000 ist die Festnetz Flat obligatorisch. Eines gilt aber für alle genannten 1und1 DSL Anschlüsse. Die Surf- und Doppelflat Tarife von 1und1 gibt es nach wie vor ohne Drosselung. Monatlich kündigen lassen sich die 1&1 Tarife aber nicht, da der Provider auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht.
Monatlich kündbare O2 Internettarife ohne Vertragslaufzeit
Bei O2, einer Tochter des spanischen Telefónica Konzerns gibt es ebenfalls DSL und VDSL Anschlüsse ohne Vertragslaufzeit. Im Vergleich zu 1und1 lassen sich die O2 Zugänge sogar noch etwas flexibler einsetzen, da die Kündigungsfrist hier lediglich 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Vorteil, der für den Abschluss eines Vertrages bei O2 spricht. Anrufe zu Zielen innerhalb Deutschlands sind hier nämlich bereits inklusive. Der vielen unter der Bezeichnung Allnet Flat bekannte Vertragsbestandteil deckt dabei sowohl Gespräche zu Festnetzanschlüssen als zu allen Mobilfunkanschlüssen ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesprächspartner im Handynetz von Vodafone, der deutschen Telekom, E-Plus oder O2 eingebucht ist. Das Leistungsspektrum der DSL und VDSL Verträge von Telefónica/O2 ist relativ ähnlich. Alle O2 All-in Pakete beinhalten jeweils eine Internet Flat sowie einen Festnetz-Telefonanschluss mit Allnet Flat. Unterschieden wird in erster Linie bei der Anschlussgeschwindigkeit. Der Tarif All-in S erlaubt Downloads mit maximal 8 MBit/s, All-in M mit maximal 16 MBit/s und die VDSL Variante All-in L mit maximal 50 MBit/s. Neben positiven Aspekten soll an dieser Stelle aber auch auf die Nachteile des O2 Angebots hingewiesen sein.
O2 DSL nur noch mit Drosselung
Was zunächst als „Fair-Flat” Regelung eingeführt wurde, kursiert heute unter dem Namen „Fair-Use Vorteil“. Gemeint ist damit eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit sobald ein bestimmtes Limit überschritten wurde. Wie viele Daten aus dem Netz herunter und hoch geladen werden können ohne, dass die Geschwindigkeit gedrosselt wird, hängt vom gewählten Tarif ab. Beim günstigsten tarif O2 All-in S wird die Maximalgeschwindigkeit von 8000 KBit/s ab Überschreitung von 100 GB pro Monat auf 2 MBit/s gedrosselt. Dabei zählen sowohl Up- als auch Download (hoch und herunter geladene Daten). Etwas komfortabler ist die Situation beim DSL Vertrag O2 All-in L und beim VDSL Paket All-in L. Hier greift die Drosselung auf 2000 KBit/s erst, wenn drei aufeinanderfolgende Monate jeweils mehr als 300 Gigabyte Transfervolumen generiert wurde. Um auch bei Überschreitung des Datenlimits weiterhin ohne Drosselung surfen zu können bietet O2 zwei kostenpflichtige Optionen an. Weitere 100 GB Datenvolumen gibt es mit der Option “DSL Upgrade 100 GB” zum Preis von 4,99 Euro pro Monat. Um gänzlich ohne Drosselung surfen zu können fallen mit Bestellung der Option “DSL Upgrade Unlimited” 14,99 Euro Zusatzkosten an. Für alle weiteren Details zum Thema Fair-Use-Vorteil hat der Anbieter eine spezielle Informationsseite eingerichtet.
Rechtliche Grundlagen
Es gibt in Deutschland für Internetserviceprovider (Abkürzung ISP) keine rechtliche Verpflichtung zum Verkauf eines Internettarifs ohne Mindestvertragslaufzeit. Das deutsche Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) verpflichtet die Unternehmen in Paragraph 43b lediglich dazu mindestens einen Tarif mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anzubieten. Zudem darf die maximale Vertragslaufzeit bei Privatkunden 24 Monate nicht überschreiten. Die vergleichsweise flexibel einsetzbaren Anschlüsse von 1&1 und O2 sind damit ein rein freiwilliges Angebot. Einige Unternehmen machen es Verbrauchern sogar nicht gerade leicht, die gesetzlich vorgeschriebenen Verträge mit maximal 12 Monaten Mindestlaufzeit zu finden. Im Web sind diese entweder gar nicht oder nur unter Kenntnis der speziellen Webadresse auffindbar.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Eine Möglichkeit seinen über 12 oder 24 Monate abgeschlossenen Internetvertrag frühzeitig zu kündigen gibt es zumindest dann, wenn bei einem Umzug an der neuen Adresse die gebuchte Leistung nicht angeboten werden kann. Zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug heisst es im Gesetzestext TKG § 46 Absatz 8:
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Eine weitere, auf Kulanz des Anbieters basierende, Möglichkeit besteht, sofern bei einem Umzug an der neuen Adresse bereits ein Telefon und/oder Internetanschluss besteht, der weiterhin genutzt werden soll. Auch hier kann der zuziehende Kunde seinen DSL oder Internetanschluss meist nicht mitnehmen, da die hierfür benötigte Telefonleitung bereits vom bestehenden Kunden belegt wird. Als Nachweis kann ein gemeinsamer Mietvertrag bzw. Kaufvertrag des neuen Hauses oder eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes verlangt werden. Weniger Probleme gibt es bei einer Haushaltszusammenführung, wenn beide Anschlüsse beim selben Anbieter geschaltet werden. Bei zwei unterschiedlichen Internetanbietern, sollte der zuziehende Kunde seinen Vertragspartner kontaktieren. Die Telekom bietet für den Fall einer Haushaltszusammenführung eine spezielle Hilfeseite an, welche hier eingesehen werden kann.
Internetverträge bei Telekom und Vodafone mit mindestens 12 Monaten Laufzeit
Bei Vodafone und der Telekom gibt es keine DSL Anschlüsse ohne Mindestvertragslaufzeit. Die Minimalbindung besteht bei den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 12 Monatsverträgen.